Die Beschlagnahmung des Handys einer Abgeordneten wäre ein drastischer Eingriff in das freie Mandat. Wohl auch deshalb lehnte die Staatsanwaltschaft Wien das Begehren des BAK ab.
Die Beschlagnahmung des Handys einer Abgeordneten wäre ein drastischer Eingriff in das freie Mandat. Wohl auch deshalb lehnte die Staatsanwaltschaft Wien das Begehren des BAK ab.