wer versucht, sich dauerhaft dem Dienst zu entziehen, wird sogar wegen Fahnenflucht belangt – dem Gesetz nach zu ahnden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Einen solchen Verdacht auf Fahnenflucht gibt es derzeit bei den Fallschirmjägern im niedersächsischen Seedorf – und zwar einen mit brisantem Hintergrund.