Der Rechnungshof nennt als Grund für die fehlende Durchschlagskraft einen falschen Kalibertyp für das G36, dessen Wirksamkeit vor dem Einkauf nicht geprüft wurde.
Der Rechnungshof nennt als Grund für die fehlende Durchschlagskraft einen falschen Kalibertyp für das G36, dessen Wirksamkeit vor dem Einkauf nicht geprüft wurde.