Mit dem verfassungswidrigen Vorhaben, Einsatzkräfte der Bundeswehr in den Irak zu senden um diesen die entsprechende Legitimation zu geben, werden seit Jahren Dissertationen und Gutachten von Juristen (Reichweite des Verteidigungsbegriffs bei terroristischen Angriffen) und politischen Kurpfuschern bemüht. Umsonst. Das Grundgesetz hat aus völkerrechtlichen Gründen diesem “Herumdoktoren” mit den Artikeln 87 und 91 ein dickes Vorhängeschloss verpasst, auch wenn immer wieder versucht wird, mit Spitzfindigkeiten diesen sicheren Riegel zu sprengen.