Auf den größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main kommt ein dauerhaftes Nachtflugverbot zu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte am Mittwoch die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge. Erlaubt hatte das Land durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Gleichzeitig erklärten die Richter in dem Urteil den Flughafenausbau insgesamt für zulässig.