Im vorliegenden Fall hatte die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf der Website ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen und damit laut Urteil gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.
Im vorliegenden Fall hatte die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf der Website ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen und damit laut Urteil gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.