In einem schamlose Manöver zwischen Verfassungsgericht und Bundesinnenministerium, sollte verhindert werden, dass das geltende Asylrecht als verfassungswidrig eingestuft wird. Unter allen Umständen sollte der Asylkompromiss aus dem Jahre 1993, mit dem das Recht auf Schutz vor Verfolgung in Deutschland faktisch abgeschafft wurde, unangetastet bleiben