Die Hälfte der Bundesverfassungsrichter wird auf verfassungswidrige Weise gewählt.“ Diese von der Politikwissenschaftlerin Christine Landfried in dieser Zeitung am 27. August 2009 getroffene Feststellung mag übertrieben erscheinen, ist aber seit langem Ansicht vieler Staatsrechtslehrer; sogar der jetzige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat das gegenwärtige Verfahren noch in dem 2010 erschienenen Grundgesetzkommentar „von Mangoldt/Klein/Starck“ als grundgesetzwidrig charakterisiert