19.01.2013 - 14:17 [ Politaia ]

Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung

Unter dem Motto: Geisteskrank Ihre eigene Entscheidung! schließt diese spezielle Patientenverfügung jede psychiatrische Diagnostizierung rechtswirksam aus. Das hat zur Folge, dass weder eines der alten noch das neue Sonder-Entrechtungsgesetz angewendet werden kann, weder zur Zwangseinweisung noch zur Zwangsbehandlung oder gar zu einer zwangsweisen “Betreuung”, die tatsächlich eine Vormundschaft ist.