(5.4.2016) Da der Beamte das Bild aus der Zelle von dem gefesselten Mann jedoch per Handy an seine Kollegen verschickte, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz erhoben.
Darüber hinaus legt die Anklage ihm den Besitz von Kinderpornografie sowie Verstöße gegen das Waffenrecht zur Last: Bei einer Hausdurchsuchung nach der Strafanzeige waren bei dem Beamten eine Pumpgun sowie Munition gefunden worden. Außerdem wird der Mann wegen rund 2000 Videos und fast 900.000 Bilddateien angeklagt – darunter kinder- und jugendpornografisches Material.