„Inwiefern das erlaubt ist, ist umstritten. FĂĽr Rechtsanwalt Dr. Nöding ist genau dieser Vorgang fraglich, er sagt gegenĂĽber Motherboard: Der Eingriff lasse „sich unter §100a nicht fassen. Der sieht vor, dass der Diensteanbieter eine Schnittstelle zur VerfĂĽgung stellt und ĂĽber die wird der Datenstrom ausgeleitet.“ Hier installiere das BKA heimlich einen „dritten Kanal“.“