Eine Rahmenvereinbarung zur Softwarenutzung regelt den Versand heimlicher „Ortungsimpulse“ durch Länderpolizeien. Weitere Details halten die Innenministerien aber geheim
Eine Rahmenvereinbarung zur Softwarenutzung regelt den Versand heimlicher „Ortungsimpulse“ durch Länderpolizeien. Weitere Details halten die Innenministerien aber geheim