(17.04.) „Darüber hinaus macht die Bundesbank ihre Zusage für eine bilaterale Kreditlinie an den IWF in diesem speziellen Fall ausnahmsweise und unverändert – davon abhängig, dass die Bundesregierung eine Befassung des Parlaments mit dem Ziel herbeiführt, dass der Deutsche Bundestag die Maßnahme nach Kenntnisnahme mitträgt.“