Die Schweizer Bundesanwaltschaft beruft sich in ihrem Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder auch auf einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft beruft sich in ihrem Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder auch auf einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.