Das Migrationsamt hat in mehreren Fällen Aufträge an externe Unternehmen nach der Erstvergabe nicht mehr öffentlich ausgeschrieben. Damit verstösst es gegen das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen.
Das Migrationsamt hat in mehreren Fällen Aufträge an externe Unternehmen nach der Erstvergabe nicht mehr öffentlich ausgeschrieben. Damit verstösst es gegen das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen.