In den Programmen zur Förderung der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) sind spezifischere Maßnahmen anzubieten, insbesondere für die Förderung des Ökolandbaus, Vertragsnaturschutz und Tierschutzleistungen.
In den Programmen zur Förderung der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) sind spezifischere Maßnahmen anzubieten, insbesondere für die Förderung des Ökolandbaus, Vertragsnaturschutz und Tierschutzleistungen.