In einem weiteren Sinn kann Bürger aber auch alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Nationalität bedeuten. Dann ist die allen liberalen Verfassungen zugrunde liegende Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft (früher: Obrigkeit und Untertan – dazu Staat und Gesellschaft) gemeint. Bürger sind dann alle gesellschaftlichen, also nichtstaatlichen Akteure (Zivilpersonen).
Sie sind grundrechtsberechtigt, der Staat dagegen grundrechtsverpflichtet.