Da Brasilien aber Unterzeichnerstaat der ILO-Konvention 169 zum Schutze indigener Rechte und Unterzeichnerin der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) ist, muss Brasilien auf die Vorwürfe internationaler Gremien reagieren. Die Frage, ob ein formeller Prozess von der Kommission eingesetzt werden soll, war der Gegenstand der nunmehr vier Jahre dauernden Grundsatzdebatte beim CIDH. Nun ist der Fall offiziell eröffnet – während das Xingu-Wasser bereits den Stausee füllt.