Die hessische SPD-Generalsekretärin Nancy Faeser sagte: „Dazu muss sich nun auch der Ministerpräsident fragen lassen, warum er die Vernehmung des V-Manns von Andreas T. durch eine Sperrerklärung verhindert hat.“
Bouffier sagte, er habe nach „Recht und Gesetz“ entschieden, als er die Vernehmung des V-Manns untersagte.