(24.Mai 2012) Sie formulierten eine Anfrage – jetzt liegt die Antwort der Bundesregierung vor (PDF-Download hier).
Doch die interessanten Punkte bleiben unter Verschluss, sind als „geheim“ oder „vertraulich“ eingestuft und liegen in der Geheimschutzstelle des Bundestags, wo sie nur von Abgeordneten gelesen werden dürfen.