Das Kanzleramt hat allerdings angeordnet, den Sachverhalt weiter zu untersuchen. Denn der in 13 Kapitel untergliederte Bericht der Sonderauswertung „Sputnik“ des BfV und des Arbeitskreises „Psychologische Operationen“ des BND ist aus Sicht der Regierung auch kein Freispruch. Er analysiert den seit 2014 „konfrontativeren Kurs“ Russlands gegenüber Deutschland und nennt die Berichterstattung russischer Medien und deren deutschen Ableger wie etwa RT Deutsch oder Sputnik News regelrecht „feindselig“.