Schlappe fĂĽr die Pressefreiheit: Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss keine Auskunft ĂĽber die Nazi-Vergangenheit von Mitarbeitern geben, sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts.
Schlappe fĂĽr die Pressefreiheit: Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss keine Auskunft ĂĽber die Nazi-Vergangenheit von Mitarbeitern geben, sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts.