„Ausnahmsweise“, heißt es in der Antwort, müsse „das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen des BND und des BfV zurückstehen“. Selbst eine Einstufung als Verschlusssache und ein Zugang nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages kämen nicht infrage, „weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann“. Übersetzt heißt das: Die Regierung befürchtet, dass die Abgeordneten ausplaudern könnten, wie die Nachrichtendienste jemanden überwachen.