21.02.2015 - 11:43 [ Süddeutsche ]

BKA-Gesetz: „Gegen den Sicherheitsstaat“

(17.5.2010) Das Gesetz erlaube dem Bundeskriminalamt, so die Kläger, verfassungswidrige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, in die Pressefreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und in das vom höchsten Gericht soeben erst entwickelte „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, also in das sogenannte Computergrundrecht.