Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Pamela Müller-Niese, sagte Golem.de im Januar 2015: „Wenn die Entschlüsselung in laufenden Ermittlungsverfahren auf richterlichen Beschluss hin aufgrund der eingesetzten Verschlüsselungstechnik nicht gelingt, muss die Verschlüsselung umgangen werden, um eine effektive Strafverfolgung beziehungsweise Gefahrenabwehr sicherzustellen.“