15.04.2014 - 12:00 [ Radio Utopie ]

Biedermann und die Bundesregierung

(08.10.2008) Noch einmal etwas grundsätzliches über die Juristerei:
Im Alltag heisst es immer relativ deutlich “Wenn du das und das nicht tust, dann hau ich Dir auf die Schnauze”.

Im Juristischen wird die allseits beliebte “Wenn-dann”-Konstruktion meistens besser verpackt. Besonders dann, wenn man einen Behelfsnazi und Anwalt schon zum zweiten Mal nach 1991 als Innenminister hat.

“Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus…”

Wer bestimmt, wann das der Fall ist? Denn wenn das der Fall ist, dann

“kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist…”

Wer bestimmt, wann das der Fall ist? Denn wenn das der Fall ist, dann

“…kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen.”

“Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister…”

…zuerst einmal selbst dass Gefahr im Verzug ist. Und dann entscheidet er alles weitere auch, weil Gefahr im Verzug ist. Jeder, der die Praxis der Polizei in diesem Land kennt, weiss, dass immer Gefahr im Verzug ist wenn es nach der Polizei geht.

Es geht aber nicht nach der Polizei. Die hat nämlich die Schnauze zu halten und sich nach Ihrem, Ihrem schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu richten.