(11.Mai 2012) 16. An welchem Ort stehen die vom BND genutzten Informationssysteme bzw. die zur „strategischen Fernmeldeaufklärung“ genutzte Hardware?
a) Inwieweit greifen Bundesbehörden zur Überwachung von Telekommunikation auf den Verkehr über den Frankfurter Netzknoten DE-CIX zu?
b) Inwieweit arbeiten Bundesbehörden zur „strategischen Fernmeldeaufklärung“ auch mit den kommerziellen Telekommunikationsprovidern zusammen?
Anwort Bundesregierung:
Zu 16.
Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten des BND können in diesem Zusammenhang nicht öffentlich dargestellt werden. Es wird wiederum auf Fähigkeiten, Methoden und Verfahren der strategischen Fernmeldeaufklärung eingegangen. Gleichzeitig werden operative Details beschrieben, deren Offenlegung negative Folgen für den BND haben könnte. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörde und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Gleichwohl wird die Bundesregierung nach gründlicher Abwägung dem Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.
Die Informationen werden als „Geheim“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme übermittelt.