Zeitplan
– Zurzeit berät der Bundestag den Gesetzentwurf
– Am 11. März (11-13 Uhr) findet eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf statt (Livestream)
– Anschließend kann der Bundesrat seine Zustimmung verweigern (Gesetz ist zustimmungspflichtig)
– In diesem Fall kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden
– Bis Juni 2013 muss nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung erfolgen, um einen Bestandsdatenzugriff weiterhin zu ermöglichen (…)
Zusammenfassung
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:
– Künftig soll der Zugriff auf Kommunikationsdaten nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt sein.
– Es soll eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt werden.
– Die Bekanntgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörter an Unbefugte soll künftig nicht mehr mit Bußgeld bedroht sein.
– Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).