13.02.2017 - 16:57 [ Bundestag ]

Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes

(25.10.2011) Grundlage des Luftangriffs von Kunduz waren fast ausschließlich Informationen, die durch Angehörige des MilNWBw von einem durch diese geführten HUMINT-Kontakt gewonnen worden sind. Dabei hat sich herausgestellt, dass dieser Kontakt bereits über einen längeren Zeitraum durch Angehörige des so genannten „Field HUMINT Teams“ der TF 47„geführt“ worden ist: Es haben Treffen mit diesem Kontakt stattgefunden, es wurde häufig kommuniziert, die Kontaktperson erhielt auch Geldzahlungen, wobei sich die Höhe der Zahlungen an solche „Kontaktpersonen“ nach Auskunft der Zeugen im Ausschuss auch nach der Qualität der Informationen richtete, die der jeweilige Kontakt lieferte.

(…)

Ausführlich wurden die verschiedenen Verschleierungsbemühungen des Pressestabes im Bundesverteidigungsministerium bereits dargestellt:
– Leugnung ziviler Opfer, auch mit dem Ziel, Entschädigungsansprüche möglichst zu vermeiden.
– Vortäuschen von Zeitdruck bei der Entscheidung zum Luftschlag durch falsche chronologische Darstellungen.
– Falschmeldung zum bevorstehenden Angriff der Lastwagen auf das PRT Kunduz trotz Widerspruch zur eigenen Online-Meldung, die davon sprach, dass der Treibstoff für eigene Zwecke in den Distrikt Chahar Darrah verbracht werden sollte und Hinweisen, dass die festgefahrenen Tanklaster in Brand gesetzt werden sollten.
– Erfinden einer so genannten „dritten Quelle“, angebliche SIGINT des afghanischen Geheimdienstes, auf die die Entscheidung zum Luftschlag gestützt worden sei, für die Bundespressekonferenz vom 7. September 2009.
– Diffamieren des IAT-Berichts der NATO als „Reisebericht“ in den Bundespressekonferenzen vom 9. und 11. September 2009 und Verschleierung seiner Inhalte, insbesondere zu den offenkundigen Verstößen von Oberst Klein gegen NATO-Einsatzregeln.
– Angebliche Ermordung eines der Fahrer wird als Beleg für unmittelbare Bedrohung präsentiert, nicht als möglicher Hinweis auf die Anwesenheit eines Zivilisten am Tatort.
– Versuch der Leugnung, dass Tanklastwagen festgefahren waren (SMS von Malte Krause).