Außerdem sollen die neuen Stadtwerke sowie der Netzbetrieb der Kontrolle der Bürger unterworfen sein. Dem 15-köpfigen Verwaltungsrat sollen zum Beispiel neben den Wirtschafts- und Umweltsenatoren sieben Vertreter der Beschäftigten sowie sechs von den Berlinern direkt gewählte Personen angehören. Außerdem sind ein Initiativrecht für Bürgerinitiativen sowie jährliche Bürgerversammlungen in den Bezirken vorgesehen