Das Berliner Sozialgericht hält die neu geregelten Hartz-IV-Sätze für zu niedrig. Die Richter halten die Leistungen für verfassungswidrig. Jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht.
Das Berliner Sozialgericht hält die neu geregelten Hartz-IV-Sätze für zu niedrig. Die Richter halten die Leistungen für verfassungswidrig. Jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht.