Damit muss der von der Polizei beschützte Hauseigentümer, das Unternehmen Lafone Investments Limited, die Räumlichkeiten bis zur endgültigen Klärung der Besitzverhältnisse wieder freigeben.
In der mündlichen Verhandlung stellte Richterin Nicola Herbst fest, dass der Hauseigentümer vor dem Polizeieinsatz am 22. Juni weder einen Räumungstitel vorgelegt noch einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung mitgebracht hatte.