(28.8.2013) 5.3.2
Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
Die Kommission ist sich darin einig, dass Nachrichtendienste parlamentarisch wirksam kontrolliert werden müssen und dass die haushaltsmäßige Ausstattung des PKGr seinen wachsenden Aufgaben entsprechen sollte. Sie stimmt aber darin nicht überein, ob die gegenwärtige Regelung des PKGrG das sichert. (…)
5.3.3
Zusammensetzung und Ausstattung der G 10-Kommission
Die Kommission konnte zu keiner gemeinsamen Empfehlung kommen. Die Mitglieder Bäcker, Giesler, Hirsch und Wolff sind der Auffassung, dass die Mitglieder der G 10-Kommission durch den Bundestag oder jedenfalls unter seiner direkten Mitwirkung gewählt werden sollten. Die Mitglieder Harms und Kaller sind der Auffassung, dass das bisherige Verfahren beibehalten werden sollte. (…)
5.3.5
Ausgestaltung des G 10
Die Kommission stimmt darin überein, dass eine grundsätzliche Bewertung des G 10, insbesondere hinsichtlich von Art, Umfang und Ergebnisse der computergestützten sog. strategischen Beschränkungen durch Überwachung der internationalen Telekommunikationsbeziehungen, sowie der Eingriffsschwellen und des Strafkatalogs des § 3 G 10 nur auf der Grundlage einer umfangreichen Evaluierung des bisherigen Verfahrens und seiner Ergebnisse erfolgen kann. Das ist der Kommission in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich.