So sei vorgesehen, die Streitkräfte an Aufgaben der öffentlichen Sicherheit zu beteiligen und ihnen Befugnisse für „Verhaftungen, Verbrechensvorbeugung und -ermittlung“ zu verleihen. Zwar beteiligen sich die Streitkräfte schon jetzt de facto vor allem im Rahmen der Drogenbekämpfung an diesen Aufgaben. Von der Verfassung gedeckt ist dies bislang aber nicht.