(29.April) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit 2009 die Befugnis, zur Gefahrenabwehr Onlinedurchsuchungen durchzufĂĽhren – „und macht davon Gebrauch“. So schreibt es die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage ĂĽber „GrenzĂĽberschreitendes behördliches Ausspähen fremder Rechnersysteme“ (‚Governmental Hacking‘)“. Bis jetzt galt laut BKA-Präsident Jörg Ziercke, dass das Amt seine neue Kompetenzerweiterung noch nicht nutzen wĂĽrde, obwohl gleichzeitig entsprechende „Werkzeuge“ vom BKA bereits entwickelt wurden. Auch dies hat die Bundesregierung jetzt erneut bekräftigt. Das notwendige Gesetz ging auf eine Initiative des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble zurĂĽck.