17.12.2013 - 11:29 [ Telekom ]

Auskunft an Sicherheitsbehörden

Für den Fall, dass ausländische Sicherheitsbehörden benötigen, gibt es klare Spielregeln: Die Behörden müssen sich dafür im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens an deutsche Behörden wenden. Zunächst prüft diese dann die Zulässigkeit der Anordnung nach deutschem Recht, insbesondere das Vorliegen einer Rechtsgrundlage. Anschließend wird der Telekom das Ersuchen – sozusagen als Beschluss einer deutschen Behörde – zugestellt. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, teilt die Telekom der deutschen Behörde die angeordneten Daten mit.