seit 2004 hat es drei Urteile des Verfassungsgerichtshofs gegeben, die in eine ähnliche Richtung deuten. „Das kommt einer Verhaftung, einer Internierung gleich“, sagt er – das sei ein nicht zulässiger Eingriff in die persönliche Freiheit. Funk ortet in einer Ausgangssperre vielmehr einen „Misstrauensvorschuss“ gegenüber Asylwerbern, der rechtlich nicht durchsetzbar sei.