24.02.2018 - 16:12 [ Falter.at ]

Aufsatz bringt blauen Kandidaten für VfGH in Erklärungsnot

Und weiter: “Dem EGMR ist der Vorwurf zu machen, dass er bei seinen Entscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber straffälligen Fremden einseitig nur die grundrechtlich anerkannten Interessen des Fremden dem abstrakten Interesse an der öffentlichen Sicherheit, nicht aber den Grundrechten der Verbrechensopfer gegenüber stellt, wobei bei dieser Gegenüberstellung jedenfalls auch zu berücksichtigen ist, dass sich der Täter aus freien Stücken für den Rechtsbruch (und gegen die Menschenrechte anderer) entschieden hat, während das Opfer ungefragt Eingriffe in seine Menschenrechte hinnehmen musste”.