Theisen hatte im vergangenen Jahr Flugblätter an Bundeswehrsoldaten des Fliegerhorsts Büchel verteilt, um damit gegen die geplante Modernisierung der auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel gelagerten Atomwaffen und gegen die dort praktizierte nukleare Teilhabe der Bundeswehr zu protestieren. Beides sei verfassungs- und völkerrechtswidrig, so der Atomwaffengegner. Mit den Aufrufen zum Whistleblowing wurde deshalb an die Bundeswehrsoldaten appelliert: „Informieren Sie die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der geplanten Modernisierung von Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel!“ und „Informieren Sie die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der in Büchel bereits stationierten Atomwaffen!“
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat daraufhin Anklage gegen Theisen erhoben, da die Bundeswehrsoldaten mit den Flugblättern zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111, § 353b StGB). Die Kreisverwaltung Cochem-Zell schloss sich wenig später dieser Rechtsauffassung an und verbot die Verteilung der Flugblätter während einer angemeldeten Kundgebung am Fliegerhorst Büchel.