(2010) Sogar der kolumbianischen Staatsanwaltschaft reichte das Strafmass des Gerichtes zu einem achtjährigen Knastaufenthalt für den ehemaligen Vizedirektor des kolumbianischen Geheimdienst DAS nicht aus – und legte Berufung gegen das verhängte Urteil wegen dessen Unverhältnismässigkeit ein. Sie ermittelt in diesem Zusammenhang wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, bei der Sabotage, Erpressungen, Bedrohungen und nichtgerechtfertigte Unterstellungen der von ihr „Verfolgten“ als Unterstützer von bewaffneten Aufständigen gegen die Regierung deklariert wurden, um diese auszuschalten.