31.07.2016 - 11:54 [ junge Welt ]

Auf gute Nachbarschaft

(30.Juli)Der Datenschutz wird weiter ausgehebelt. Automatische Abgleiche mit anderen Behörden und Geldinstituten können nun monatlich statt bislang vierteljährlich erfolgen – sogar bei Familienmitgliedern, die selbst keine Leistung erhalten. Zudem wird in der Reform konkretisiert, dass vom Jobcenter bestellte medizinische oder psychologische Gutachter sämtliche Patientendaten ungefragt ans Amt übermitteln dürfen. Ebenso werden Bußgeldvorschriften für Dritte ausgeweitet. Heißt: Einem Vermieter oder Nachbarn, der dem Jobcenter auf Anfrage eine falsche oder keine Auskunft über den Bezieher gibt, droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro.