Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die Lektüre der Endlagervorausleistungsverordnung. Für sämtliche Zahlungen der Atomkonzerne für eine zukünftige Langzeitlagerung von Atommüll (von einigen immernoch „Endlagerung“ genannt) dient bis heute einzig und allein Gorleben: