Am 30. Oktober 2012 wurden im Vorgangsbearbeitungssystem 800 Einzelvorgänge zu den Beschuldigten der Operation- „Selm“ – darunter auch für Sebastian Edathy – automatisiert angelegt. Da zum Zeitpunkt der automatisierten Erfassung im BKA nicht bekannt war, dass es sich bei einem der Tatverdächtigen um den Abgeordneten Sebastian Edathy handelte, wurde für den Vorgang standardmäßig keine besondere Zugriffsbeschränkung festgelegt. (…)
Die Protokollauswertung ergab darüber hinaus, dass vier weitere Beschäftigte im Zeitraum vom 30. Oktober 2012 bis 15. Oktober 2013 den Namen „Edathy“ im Vorgangsbearbeitungssystem abfragten und dabei u. a. auch die Verwaltungsdaten des in Rede stehenden Vorgangs angezeigt bekamen. Die Abfragen erfolgten konkret im Zuge der Bearbeitung des vermeintlichen Sprengstoffanschlags auf den Briefkasten des Büros des Abgeordneten Sebastian Edathy im Dezember 2012 sowie der Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten zum Nachteil der Schutzperson Edathy Edathy im August und September 2013.
Bei Anfragen nach einem bestimmten Namen werden im Vorgangsbearbeitungssystem amtsweit sämtliche Vorgänge als Fundstellen angezeigt, in denen dieser Name eine Rolle spielt. Der Vorgangsnachweis im konkreten Fall enthielt aber lediglich die Vorgangsnummer und den Betreff „Besitz/Erwerb von Kinder-/ Jugendpornografie – OP Selm“. Weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt, ein Bezug zum Abgeordneten Sebastian Edathy sowie dessen Rolle in dem entsprechenden Vorgang waren dem Vorgangsnachweis nicht zu entnehmen.
Den Grundsätzen des Vorgangsbearbeitungssystems folgend wäre für weitergehende Informationen eine konkrete Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeitung im Referat SO 12 erforderlich gewesen, die jedoch nicht erfolgte.
Die Beschäftigten nutzten die Abfragemöglichkeit im Vorgangsbearbeitungssystem lediglich zum Auffinden der für sie relevanten Vorgänge. Die Anzeige weiterer Fundstellen, somit auch des Vorgangs beim Referat SO 12, spielte für sie keine Rolle und wurde nach eigenem Bekunden auch nicht weiter zur Kenntnis genommen. Ein Zugriff auf den Vorgang erfolgte ausweislich der Protokollierung nicht.