(20. November 2012) Wenngleich mittlerweile das Taliban-Regime in Afghanistan gestürzt und Al-Qaida – zuletzt durch die umstrittene Tötung von Osama bin Laden – empfindlich geschwächt wurde, begründet die Bundesregierung auch im elften Jahr nach der Feststellung des NATO-Bündnisfalls ihre Beteiligung an der Operation Active Endeavour mit der „Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terro-
ristische Angriffe gegen die USA“ sowie mit dem Selbstverteidigungsrecht der Staaten nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Ferner argumentiert
sie, dass die Anschläge vom 11. September 2001 nicht abgeschlossen seien, sondern fortgesetzt würden und bis heute andauerten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7743).