Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2118 (2013) vom 27. September 2013, welche die Mitgliedstaaten zur Unterstützung und Absicherung der gemeinsamen Mission der Vereinten Nationen und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen aufruft.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an der Begleitschutzoperation im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.