17.01.2018 - 17:05 [ German Foreign Policy ]

Annahme verweigert

Bereits im März, im Juli sowie im Oktober sind Prozesstermine geplatzt, da der Justizsenator des rot-rot-grünen Berliner Senats, Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), die Entgegennahme der Gerichtsdokumente verweigert – und damit die gerichtliche Aufarbeitung kolonialer Massenverbrechen unmöglich macht. Dabei kommt der Klage der Herero und Nama hohe Bedeutung nicht nur für eine angemessene Aufarbeitung vergangener deutscher Kolonialmassaker zu, sondern auch für das Vorgehen gegen aktuelle sowie künftige Verbrechen deutscher Militärs an ihren Einsatzorten in Asien und Afrika. Auch im Falle des NATO-Luftangriffs auf eine Brücke im jugoslawischen Varvarin, dem am 30. Mai 1999 zehn Zivilisten zum Opfer fielen, und im Falle des von einem deutschen Offizier befohlenen Massakers von Kunduz vom 4. September 2009, bei dem mehr als 100 Zivilisten umkamen, machte die deutsche Justiz gegen Klagen von Angehörigen der Opfer jeweils „Staatenimmunität“ geltend; die Angehörigen gingen leer aus, die Täter blieben straflos.