(11.2.) Eine Tätigkeit für den BND ist nichts Verwerfliches. Sie dient dem Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Der BND wird durch ein Kontrollgremium des Deutschen Bundestages überwacht. Ob und wieweit auch ehemalige Soldaten vom BND als Informanten geführt werden, unterliegt der Geheimhaltung und ist uns deshalb nicht bekannt. Wir können an einer solchen Tätigkeit nichts Negatives erkennen. Fakt ist, dass der BND für die äußere Sicherheit zuständig ist und nicht nach innen wirkt.