Anfrage an:
Bundesnachrichtendienst
Verwendete Gesetze:
Informationsfreiheitsgesetz
Verbraucherinformationsgesetz
Umweltinformationsgesetz
Status dieser Anfrage:
Anfrage abgelehnt
Verweigerungsgrund
§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen