Das steht in einer Bewertung des Hessischen Bildungsministeriums von Anfang April, die LobbyConrol vorliegt. Demnach ist der Wettbewerb „nicht mit den schulrechtlichen Vorschriften vereinbar.“
Das steht in einer Bewertung des Hessischen Bildungsministeriums von Anfang April, die LobbyConrol vorliegt. Demnach ist der Wettbewerb „nicht mit den schulrechtlichen Vorschriften vereinbar.“