Diesmal, weil die Staatsanwaltschaft Gera (die gegen Lothar wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt) ein Video beschlagnahmen will, das Lothar entlastet, sich in Besitz seines Anwaltes befindet, der es aber erst im Prozess einführen will und das dem ermittelnden Staatsanwalt auch so mitteilte